Voraussetzung für die Mediation ist ein freiwilliges Einlassen der beteiligten Konfliktparteien.

Nach den Vorgesprächen wird zu Beginn der Mediation, eine Mediationsvereinbarung zwischen den Medianden und der Mediatorin über den Verlauf der zu beginnenden Mediation abgeschlossen. Mediationen können in Einzelmediation von mir alleine (Juristin und Wirtschaftspädagogin) oder in Co-Mediation gemeinsam mit meinem Partner Erwin Kargl, Experte aus dem psychosozialen Bereich (Krisenmanagement, Supervision), durchgeführt werden.

Ein Gesamtprozess dauert je nach Anliegen und Grad des Konfliktes durchschnittlich 6-10 Sitzungen und ist gut strukturiert. Manche Themen brauchen nur eine Sitzung, in anderen Fällen kann auf Wunsch auch längerfristig begleitet werden. Das Ziel richtet sich auf eine lösungsorientierte Arbeit.

Das Ergebnis der Mediation ist eine Punktation, ein gültiger Vertrag zwischen den Parteien, der als vollstreckbarer Titel in ein Gerichtsverfahren einfließen kann.  Während der Mediation ruht das Gerichtsverfahren, Fristen werden gehemmt, sodass Ansprüche nicht verloren gehen können. 

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